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   VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351   

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VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351 (https://dejure.org/2018,26679)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351 (https://dejure.org/2018,26679)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. August 2018 - 15 ZB 17.2351 (https://dejure.org/2018,26679)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2; BauGB § 34 Abs. 1, Abs. 2, § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3; BauNVO § 5, § 15 Abs. 1 Satz 2; BImSchG § 3 Abs. 1, § 22 Abs. 1 Nr. 1
    Erfolglose Berufungszulassung, wenn Darlegungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (hier: Gebietserhaltungsanspruch und Rücksichtnahmegebot)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage eines Landwirts gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnbauvorhabens; Vorliegen einer Nachbarrechtsverletzung aufgrund eines "Umkippens" des bestehenden (faktischen) Dorfgebietscharakters; Verletzung des Rücksichtnahmegebots

  • rewis.io

    Erfolglose Berufungszulassung, wenn Darlegungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind (hier: Gebietserhaltungsanspruch und Rücksichtnahmegebot)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gebietserhaltungsanspruch; "Umkippen" eines Dorfgebiets (verneint); Rücksichtnahmegebot; heranrückende Wohnbebauung; Geruchs- und Lärmbelastung; Anforderungen an die Geltendmachung eines Berufungszulassungsgrundes; Baugenehmigung; Gebietscharakter eines Dorfgebiets

  • rechtsportal.de

    Klage eines Landwirts gegen eine Baugenehmigung für die Errichtung eines Wohnbauvorhabens; Vorliegen einer Nachbarrechtsverletzung aufgrund eines "Umkippens" des bestehenden (faktischen) Dorfgebietscharakters; Verletzung des Rücksichtnahmegebots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (26)

  • VGH Bayern, 06.02.2017 - 15 ZB 16.398

    Zulässige Nutzungsänderung eines Mehrfamilienhauses in eine Wohn- und

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351
    Aus der Gleichstellung geplanter und faktischer Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB ergibt sich, dass in diesem Umfang auch ein identischer Nachbarschutz schon vom Bundesgesetzgeber festgelegt worden ist (grundlegend BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 9 m.w.N.).

    Ein Grund, der es gebieten würde, die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen im vorliegenden Fall aus Billigkeitsgründen ausnahmsweise als erstattungsfähig anzusehen (vgl. etwa BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 76), ist nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07

    Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351
    Insofern hat auch der Eigentümer eines Grundstücks in einem durch Bebauungsplan festgesetzten oder (vgl. § 34 Abs. 2 BauGB) "faktischen" Dorfgebiet nach den Grundsätzen des Gebietserhaltungsanspruchs einen vom Rücksichtnahmegebot unabhängigen Abwehranspruch gegen eine "schleichende Umwandlung" bzw. gegen ein "Umkippen" dieses Gebietscharakters (BVerwG, B.v. 19.1.1996 - BVerwG 4 B 7.96 - BRS 58 Nr. 67 = juris Rn. 5; U.v. 23.4.2009 - 4 CN 5.07 - BVerwGE 133, 377 = juris Rn. 25).

    Der Gebietscharakter eines Dorfgebiets i.S. von § 5 BauNVO als ländliches Mischgebiet hängt allerdings nicht von einem bestimmten prozentualen Mischverhältnis dieser Hauptfunktionen ab; indes wandelt sich der Gebietscharakter eines Dorfgebiets, wenn die landwirtschaftliche Nutzung völlig verschwindet und auch eine Wiederaufnahme ausgeschlossen erscheint (zum Ganzen vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2009 - 4 CN 5.07 - BVerwGE 133, 377 = juris Rn. 8, 10; B.v. 29.5.2001 - 4 B 33.01 - NVwZ 2001, 1055 = juris Rn. 5).

  • BVerwG, 19.01.1996 - 4 B 7.96

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Geltendmachung eines nachbarlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351
    Insofern hat auch der Eigentümer eines Grundstücks in einem durch Bebauungsplan festgesetzten oder (vgl. § 34 Abs. 2 BauGB) "faktischen" Dorfgebiet nach den Grundsätzen des Gebietserhaltungsanspruchs einen vom Rücksichtnahmegebot unabhängigen Abwehranspruch gegen eine "schleichende Umwandlung" bzw. gegen ein "Umkippen" dieses Gebietscharakters (BVerwG, B.v. 19.1.1996 - BVerwG 4 B 7.96 - BRS 58 Nr. 67 = juris Rn. 5; U.v. 23.4.2009 - 4 CN 5.07 - BVerwGE 133, 377 = juris Rn. 25).

    Eine - sich jedenfalls in gewissen Grenzen haltende - Zunahme der Wohnbebauung in einem Dorfgebiet führt für sich gesehen noch nicht zu einer - rechtlichen - Änderung des Gebietscharakters im Sinne der Baunutzungsverordnung (BVerwG, B.v. 19.1.1996 - BVerwG 4 B 7.96 - BRS 58 Nr. 67 = juris Rn. 5).

  • VGH Bayern, 22.03.2010 - 15 ZB 09.3047

    Wohngebäude im Dorfgebiet; "Umkippen" eines Dorfgebiets; Erlöschen der

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351
    Aus den vom Kläger in Bezug genommenen Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichtshofs ergibt sich nichts anderes (vgl. BayVGH, B.v. 22.3.2010 - 15 ZB 09.3047 - juris Rn. 7; zu BVerwG, B.v. 22.5.2001 a.a.O. vgl. bereits oben).

    Soweit der Kläger hiermit geltend machen will, dass das Vorhaben der Beigeladenen im Falle seiner Umsetzung nach dem gewählten Standort aufgrund der Nähe zur Fahrsiloanlage unzumutbaren (Geruchs- und / oder Lärm-) Belastungen ausgesetzt werde und dies für die in unmittelbarer Nachbarschaft bereits vorhandenen emittierenden Anlagen bzw. Nutzungen des Klägers unzumutbar sei, geht es ausschließlich um die Frage der Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots [hierzu im Folgenden b); vgl. auch die vom Kläger zitierte Entscheidung BayVGH, B.v. 22.3.2010 - 15 ZB 09.3047 - juris Rn. 8 ff.], hat aber mit der Thematik "Umkippen eines faktischen Dorfgebietscharakters" bzw. "Gebietserhaltungsanspruch" nichts zu tun.

  • VGH Bayern, 06.03.2017 - 15 ZB 16.562

    Verwirkung eines Antrags auf Fortführung eines Klageverfahrens nach

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351
    Denn ein Beigeladener setzt sich im Berufungszulassungsverfahren unabhängig von einer Antragstellung grundsätzlich keinem eigenen Kostenrisiko aus (vgl. BayVGH, B.v. 6.3.2017 - 15 ZB 16.562 - juris Rn. 18 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351
    Aus der Gleichstellung geplanter und faktischer Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB ergibt sich, dass in diesem Umfang auch ein identischer Nachbarschutz schon vom Bundesgesetzgeber festgelegt worden ist (grundlegend BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351
    Dem Gebot der Rücksichtnahme - das als nachbarschützender bauplanungsrechtlicher Genehmigungsmaßstab im vorliegenden Fall bei Gültigkeit der Einbeziehungssatzung in § 34 Abs. 1 BauGB ("einfügen") bzw. in § 34 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO, bei Annahme der Unwirksamkeit der Satzung und einer dann gegebenen Außenbereichslage des Baugrundstücks in § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB zu verankern ist - kommt drittschützende Wirkung zu, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 5.12.2013 - 4 C 5.12 - BVerwGE 148, 290 ff. = juris Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 23.09.1999 - 4 C 6.98

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil; Eigenart der näheren Umgebung; allgemeines

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351
    Zur Bestimmung der Grenze der Zumutbarkeit von Umwelteinwirkungen - hier der Geruchsbelastung - ist grundsätzlich auf die Begriffsbestimmungen des Immissionsschutzrechts (§ 3 Abs. 1 BImSchG) und auf dessen materiell-rechtliche Maßstäbe (§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 22 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) zurückzugreifen (vgl. BVerwG, U.v. 23.9.1999 - 4 C 6.98 - BVerwGE 109, 314 = juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 3.5.2016 - 15 CS 15.1576 - UPR 2017, 32 = juris Rn. 11; VGH BW, U.v. 12.10.2017 - 3 S 1457/17 - ZfBR 2018, 171 = juris Rn. 29).
  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351
    Der Gebietscharakter eines Dorfgebiets i.S. von § 5 BauNVO als ländliches Mischgebiet hängt allerdings nicht von einem bestimmten prozentualen Mischverhältnis dieser Hauptfunktionen ab; indes wandelt sich der Gebietscharakter eines Dorfgebiets, wenn die landwirtschaftliche Nutzung völlig verschwindet und auch eine Wiederaufnahme ausgeschlossen erscheint (zum Ganzen vgl. BVerwG, U.v. 23.4.2009 - 4 CN 5.07 - BVerwGE 133, 377 = juris Rn. 8, 10; B.v. 29.5.2001 - 4 B 33.01 - NVwZ 2001, 1055 = juris Rn. 5).
  • BVerwG, 03.12.2009 - 4 C 5.09

    Gartencenter in der Nachbarschaft eines Störfallbetriebs: EuGH soll

    Auszug aus VGH Bayern, 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351
    Eine Rücksichtslosigkeit aufgrund einer heranrückenden Wohnbebauung zu Lasten eines bestehenden geruchs- oder lärmemittierenden Betriebs ist demgegenüber grundsätzlich ausgeschlossen, wenn das neue störempfindliche Vorhaben (hier: das streitgegenständliche Wohnbauvorhaben) in der Nachbarschaft eines "störenden Betriebs" (hier: die Fahrsiloanlage des Klägers) für diesen keine weiteren Einschränkungen zur Folge haben wird, weil er schon auf eine vorhandene, in derselben Weise störempfindliche Bebauung Rücksicht nehmen muss (vgl. BVerwG, B.v. 3.12.2009 - 4 C 5.09 - ZfBR 2010, 262 = juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 24.4.2014 - 15 ZB 13.1167 - juris Rn. 13 m.w.N.; B.v. 6.11.2015 - 9 ZB 15.944 - juris Rn. 9; B.v. 5.4.2016 - 15 ZB 14.2792 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 10.01.2013 - 4 B 48.12

    Zum Maß der nach § 15 Abs. 1 BauNVO gebotenen Rücksichtnahme

  • VGH Bayern, 03.05.2016 - 15 CS 15.1576

    Nachbarschutz gegen Geruchs- und Lärmimmissionen aus landwirtschaftlichen

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2017 - 3 S 1457/17

    Zur Anwendbarkeit von Nr. 3.3 Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) in Fällen hoher

  • VGH Bayern, 10.04.2017 - 15 ZB 16.673

    Verpflichtungsklage bei abgelehnter Baugenehmigung und isolierte Anfechtungsklage

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2018 - 1 LB 141/16

    Außenbereich; Pflanzenschutzmittel

  • VGH Bayern, 03.06.2016 - 1 CS 16.747

    Nachbarantrag gegen Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses

  • VGH Bayern, 10.05.2016 - 2 B 16.231

    Baugenehmigung für Doppelhaushälfte im Außenbereich

  • VGH Bayern, 29.01.2016 - 15 ZB 13.1759

    Erfolglose Nachbarklage gegen Tagesstätte für Menschen mit Behinderung im

  • VGH Bayern, 26.09.2016 - 15 ZB 16.1365

    Berufungszulassungsbegründung bei Nachbarklage auf bauordnungsrechtliches

  • VGH Bayern, 05.04.2016 - 15 ZB 14.2792

    Nachbarklage eines Landwirts gegen heranrückende Wohnbebauung

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2010 - 1 MB 27/10

    Zulässigkeit einer Kraftfahrzeugwerkstatt im Dorfgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.2013 - 5 S 1273/12

    Unzulässigkeit eines Einzelhandelsbetriebes bei einer Dorfgebietsfestsetzung

  • VGH Bayern, 24.04.2014 - 15 ZB 13.1167

    Berufungszulassung (abgelehnt); baurechtlicher Nachbarschutz; Verwaltungsgebäude

  • VGH Bayern, 06.11.2015 - 9 ZB 15.944

    Verwaltungsgerichte, Baugenehmigungsverfahren, Grundstück, Bauvorhaben,

  • VGH Bayern, 19.02.2020 - 15 N 17.1566

    Kostenverteilung nach Erledigung - geringe Erfolgsaussichten eines

  • VG Regensburg, 05.08.2014 - RN 6 K 13.2160

    Anforderungen an die Gliederung eines Baugebiets; gewerbliche Nutzung im

  • VG Stuttgart, 14.12.2018 - 2 K 7128/16

    Nutzung ehemaliger Büroräume im Gewerbegebiet zur Unterbringung von Fernfahrern

    Sämtliche Gewerbebetriebe im betreffenden Gebiet haben einen Anspruch darauf, dass das faktische Gewerbegebiet als solches erhalten bleibt und keine schleichende Umwandlung eintritt (zum Gebietserhaltungsanspruch im faktischen Baugebiet: Bay. VGH, Beschl. v. 21.08.2018 - 15 ZB 17.2351 - BeckRS 2018, 20001, beck-online).
  • VGH Bayern, 22.01.2020 - 15 ZB 18.2547

    Nachbarschutz gegen Umbau eines Gewerbegebäudes in Boardinghaus

    Aus der Gleichstellung geplanter und faktischer Baugebiete im Sinne der Baunutzungsverordnung hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung durch § 34 Abs. 2 BauGB ergibt sich, dass in diesem Umfang auch ein identischer Nachbarschutz schon vom Bundesgesetzgeber festgelegt worden ist (grundlegend BVerwG, U.v. 16.9.1993 - 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 ff.; vgl. auch BayVGH, B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 9 m.w.N.; B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.2351 - juris Rn. 5; B.v. 15.10.2019 - 15 ZB 19.1221 - juris Rn. 4 ff.).
  • VGH Bayern, 16.07.2019 - 15 ZB 17.2529

    Prüfung Zumutbarkeitsschwelle bei angezeigter Lärmbelästigung

    Erforderlich ist eine substantiierte Auseinandersetzung mit der angegriffenen Entscheidung, durch die der Streitstoff durchdrungen und aufbereitet wird; der Rechtsmittelführer muss im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BayVGH, B.v. 26.9.2016 - 15 ZB 16.1365 - juris Rn. 8 m.w.N.; B.v. 21.8.2018 - 15 ZB 17.2351 - juris Rn. 8; BayVGH, B.v. 12.2.2019 - 15 ZB 18.255 - juris Rn. 9).
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